Ich habe am 03.04.2011 meine Kanzlei in
Templin mit dem Anspruch eröffnet, die Anliegen meiner Mandanten mit
einem Höchstmaß an Kompetenz, Motivation und Engagement zu bearbeiten.
Der
erfolgreiche Abschluss des Fachanwaltskurses für "Miet- und
Wohnungseigentumsrecht", meine umfangreiche Praxiserfahrung und
ständige berufliche Weiterbildungen machen mich zum idealen
Ansprechpartner auf diesem Rechtsgebiet.
Zu
meinen Mandanten zählen neben Immobilieneigentümern auch private und
gewerbliche Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, und Unternehmen
des Baugewerbes und anderer Branchen.
Aufgrund des m. M. n. rechts- und
verfassungswidrigen Handelns der legislativen, exekutiven und auch
größtenteils der judikativen Gewalt, insbesondere seit März 2020, habe
ich mich im August 2020 entschieden, dem Anwälte
für Aufklärung e.V. beizutreten und Mandate zu bearbeiten,
welche im Zuge der "Pandemiebekämpfung" stattfindende
(Grund)Rechtsverletzungen betreffen.
Ihr
Göran Thoms
|