Ich habe am 03.04.2011 meine Kanzlei in Templin mit dem Anspruch eröffnet, die Anliegen meiner Mandanten mit einem Höchstmaß an Kompetenz, Motivation und Engagement zu bearbeiten.

Der erfolgreiche Abschluss des Fachanwaltskurses für "Miet- und Wohnungseigentumsrecht", meine umfangreiche Praxiserfahrung und ständige berufliche Weiterbildungen machen mich zum idealen Ansprechpartner auf diesem Rechtsgebiet.

Zu meinen Mandanten zählen neben Immobilieneigentümern auch private und gewerbliche Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, und Unternehmen des Baugewerbes und anderer Branchen.

Aufgrund des m. M. n. rechts- und verfassungswidrigen Handelns der legislativen, exekutiven und auch größtenteils der judikativen Gewalt, insbesondere seit März 2020, habe ich mich im August 2020 entschieden, dem Anwälte für Aufklärung e.V. beizutreten und Mandate zu bearbeiten, welche im Zuge der "Pandemiebekämpfung" stattfindende (Grund)Rechtsverletzungen betreffen. 

Ihr Göran Thoms

 
     
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